Donnerstag, 25. August 2022

Auf einem Auge bewußt blind?

Heute habe ich mal wieder was bezüglich der Bamf-Inder. Man hört ja immer wieder wie teilweise willkürlich versucht wird irgenwelche IT-Freiberufler als Scheinselbständige darzustellen um den Staatsäckel zu füllen.

Öhm, dazu hab ich eine Frage. Wieso lässt man in diversen Behörden IT-Freiberufler die von der Definition der Freiberuflichkeit entweder in die Kategorie Ingenieure oder TECHNISCHE Berater sind Fachkonzepte schreiben? Das ist in keiner der Definitionen deren Aufgabe noch existieren irgenwelche Nachweise in den meisten Fällen, dass in dieser Fachrichtung Behördenwesen, Ausländerrecht, Sozialgesetzgebung oder Prozessmodellierung auch nur eine Fortbildung absolviert wurde? Wenn man eigentlich eingekauft wird als externen TECHNISCHER Dienstleister dann jedoch Fachkonzepte schreibt (also quasi dem Auftraggeber schreibt wie er sein Business machen soll). Eine weitergehende Integration ist ja kaum noch möglich was es ja bei einem externen nicht geben darf. Aber bei Dienstleistern, die nicht die Inkompetenz der Behörden kaschieren wird um so Dinge gestritten wie ob man sich selber das Ticket genommen hat oder es einem jemand zugewiesen hat. Völlig lächerlich.

Es ist von vielen Gerichten bereits bestätigt worden, dass ob eine ingenieurgleiche Tätigkeit vorliegt der Nachweis entscheidend ist dass diese Kenntnisse erworben wurden. Studium, Fortbildungen die z.B. durch Zertifikate belegt werden können. Eine Behauptung diese Kenntnisse zu haben weil man 100 Bücher gelesen hat oder allein weil man das seit Jahren macht ist NICHT ausreichend. Wieso wird das dann als ausreichend gesehen wenn man Tätigkeiten ausübt, die man schon per Definition nicht tun sollte und diese dann auch noch ohne Qualifikationsnachweis und das in einem so reglementierten Umfeld?

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