Montag, 12. Dezember 2016

Meinungsfreiheit VS Politikereinkünfte

Tach

heute habe ich die Sache mit dem Künast Zitat untersucht, dass so angeblich nie stattgefunden hat und nun eine demokratieuntergrabender Präzedenzfall sein soll den Facebook sogar noch unterstützt. Und lt. Künast soll Facebook sich nun fragen auf welcher Seite der Demokrtie es steht. Hm, ich glaube über Facebook und ähnliche ist der arabsische Frühling überhaupt erst mögliche geworden, auch wenn der finale Ausgang nicht so schön ist mancherorts.

Das kann doch nicht ernsthaft aus dem Munde einer Demokratin kommen. Was soll dieses Zitat sein? Der Straftatbestand der guten Nachrede? Sowas erzählen die Grünen doch die ganze Zeit? Oder will jemand in Abrede stellen, dass selbst einem 10-fachen Mörder der psychisch krank ist in unserem Rechtsstaat geholfen wird unabhängig davon ob er ein Flüchtling ist? Das ist exakt der Wortlaut unserer Rechtsordnung dass selbst einem Straftätäter insbesondere einem Minderjährigen egal wie schwer das Verbrechen ist unabhängig von der Herkunft geholfen wird sofern eine Abschiebung nicht möglich ist, sei es durch psychische Behandlung oder resozialisierungsmaßnahmen in der Haft. Somit wo ist der Skandalfaktor? Hätte Sie sich so verhalten wenn das Zitat in einem Forum von Pro-Asyl gestanden hätte und alle nur gesagt haben ja genau so ist es? Ist also der Skandalfaktor der Kontext in dem es steht? Hehe STGB, Straftatbestand des persönlich nicht gewünsten Kontextes. So bekloppt waren ja nicht mal die Nazis. Die beiden österreichischen Präsidentschaftskandidaten haben sich über Wochen und Monate und in jedem ihrer Spitzenduelle Sachen vorgeworfen, die der andere gesagt haben soll? Lt. Künast müssten die ja in der Lage sein gegeneinander strafrechlich vorzugehen. Wie soll das irgend ein Jurist bewerten können was wahr ist. Ist das ne gezielte Falschmeldung? Ist das eine provokante Überschrift, die die Leute zur Diskussion animieren soll. Ist das etwas was jemand meint verstanden zu haben? Wo soll dieser Straftatbestand anfangen? Bei 0,125% Abweichung von dem was man sonst immer erzählt? Bei 0.124% eigene Meinung hineiniterpretiert.

Viel strafrechtlich relevanter finde ich, dass die etablierten Parteien und einige Verbündete Medien jetzt schon behaupten (bloss weil der CIA Hackerangriffe aus Russland in den USA untersucht) dass Russland zugunsten der AFD in den Wahlkampf eingreifen wird und alle "nicht etablierten) wohl Handlanger Putins in Deutschland sind, da ja Nutznießer von Hackerangriffen, die in der Zukunft stattfinden könnten. Den Straftatbestand der Verleumndung und üblen Nachrede kenne ich. Den der guten, die allerdings 0.125% von der subjektiv empfundenen Wahrheit von Grünen-Polikitern abweicht jedoch nicht.

Hat sie nicht gesagt? Hätte sie vielleicht tun sollen weil es die momentane Rechtslage ist. Zu dem sind Fake-News nix neues. Früher oder heute immer noch an der Böerse hat man dazu Gerüchte gesagt und keiner hat darin den Untergang des Abendlandes gesehen.

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