Freitag, 9. Oktober 2015

Dickerchens erste Amtshandlung - Arschkriecherei

Tach Leute,

und was hatte ich euch gesagt. Der Altmaier ist nur dafür da Meetings zu organisieren und dann egal was dort beschlossen wird und nicht umgesetzt wird den Medien als totalen Erfolg zu verkaufen.

Tatschächlich ist alles da um per sofort den Zustrom zu begrenzen. Kann sich ja jeder Idiot aus dem Internet ziehen. Hier der Aylrechtsparagraph auf den sich dieser Arschkriecher bezieht:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.



Hier steht kein einziges Wort darüber drin wie das Asylverfahren im Detail abzulaufen hat. Ganz im Gegenteil es steht drin, dass wenn ein Ausländer aus einem sicheren Drittland kommt wird angenommen, dass er nicht politisch verfolgt wird es sei denn er trägt Sachen vor die das Gegenteil beweisen. Somit liegt die Beweislast bei ihm!

Selbsverständlich könnte man Schnellverfahren an der Grenze durchführen zumindest für diese Personen die in 24h abgeschlossen sind und eine Einreise dann nicht möglich ist. Wenn die darin nicht plausibel darlegen dass das ein Verfolgungstatbestand vorliegt.... Tschüss.

Blöder Lügner!!!

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